Slowakei 2016

Ratspräsidentschaft der EU

2 Euro Slowakei 2016 Ratspräsidentschaft der EUNominal: 2 Euro
Kategorie: 2 Euro Gedenk-Umlaufmünze
Verpackung: in Rolle
Erstausgabe: 07.March 2016
Ausgabepreis: 2.00 €uro
Auflage: NP 999.000
Prägestätte: Mincovňa Kremnica
Künstler: Vladimír Pavlica
Münzzeichen: MK (Mincovňa Kremnica), VP (Vladimír Pavlica)
Sammlerausgaben: 5 Ausgaben
Serien: [Diese Münze ist keiner Serie zugeordnet]
Rand: [nicht erfasst]
© Copyright Bilder: Národná banka Slovenska

Motiv:
Anlässlich der ersten EU-Ratspräsidentschaft der Slowakei. Das Motiv zeigt das Wappen der Slowakischen Republik vor dem Hintergrund fächerförmig angeordneter geschwungener Linien, die zur Mitte hin verlaufen, welche die Stellung und die Bedeutung der Slowakischen Republik während ihres EU-Ratsvorsitzes symbolisieren.

Wissenswertes:
• Das Motiv wurde im Rahmen eines Nationalen Wettbewerbs ausgewählt

• In einer Auflage von 1.000 Stk. wurden Exemplare in PP-Qualität als repräsentatives Geschenk der slowakischen Regierung an Gäste verteilt.
500 Stk. in Kapsel und 500 Stk. im Etui.

Links:
Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsitz_im_Rat_der_Europäischen_Union
Národná banka Slovenska
http://www.nbs.sk/en/home

Mincovňa Kremnica
http://www.mint.sk/?lang=sk

Sammlerausgaben, die diese Gedenkmünze beinhalten:

Ratspräsidentschaft der EU
2 Euro Gedenkmünze Sammlerausgabe
[anzeigen]
 


Ratspräsidentschaft der EU
2 Euro Coincard
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KMS Slowakei 2016 ST
Amtl.Kursmünzensatz
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Ratspräsidentschaft der EU
2 Euro Gedenkmünze Sammlerausgabe
[anzeigen]
 


Ratspräsidentschaft der EU
2 Euro Numisbrief
[anzeigen]
 


Ausführliche Beschreibung des Ausgabeanlasses:
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEU-Vertrag einstimmig geändert werden. Im ersten Halbjahr 2016 tagte der Rat unter dem Vorsitz der Niederlande; im zweiten Halbjahr tagt er unter dem Vorsitz der Slowakei.
Da der Rat der Europäischen Union in verschiedenen Zusammensetzungen tagt (etwa als Wirtschaftsministerrat, Umweltministerrat etc.), nimmt in jeder dieser Zusammensetzungen ein anderer Minister den Vorsitz ein. Einen einzelnen Ratspräsidenten gibt es im strengen Sinn also nicht. Allerdings nimmt der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, in dem die EU-Außenminister tagen, eine koordinierende Rolle zwischen den verschiedenen Ratsformationen ein. Deshalb wird häufig der Außenminister des Landes, das den rotierenden Vorsitz einnimmt, als Ratspräsident bezeichnet.
Um trotz der regelmäßigen Vorsitzwechsel eine gewisse Kontinuität zu ermöglichen, erstellen seit 2007 jeweils drei Länder, die formal nacheinander die Ratspräsidentschaft einnehmen, ein gemeinsames „Achtzehnmonatsprogramm“. Diese Zusammenarbeit wird auch als Trio- oder Team-Präsidentschaft bezeichnet. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erhielt sie 2009 durch einen Beschluss des Europäischen Rates auch eine europarechtliche Grundlage.
Eine Ausnahme vom System der rotierenden Ratspräsidentschaften bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dem seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der auf fünf Jahre gewählte Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vorsitzt. Seit dem 1. November 2014 ist dies Federica Mogherini.
Als Folge des Austrittsvotums in Großbritannien (das ursprünglich das zweiten Halbjahr 2017 den Vorsitz übernehmen sollte, doch nun verzichtete) wurde am 27. Juli 2016 ein Beschluss von den Mitgliedsländern akzeptiert, die Perioden der nachfolgend eingeteilten Länder um jeweils ein halbes Jahr vorzuverlegen. „Die EU hat nun alle Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2030 festgelegt.“
Die Aufgaben des Ratsvorsitzes sind:
• die Tagungen des Rates zu organisieren und zu leiten,
• bei Problemen zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen dem Rat und anderen Unionsinstitutionen Kompromissvorschläge in Abstimmung mit den betroffenen Parteien auszuarbeiten und
• den Rat gegenüber anderen Institutionen und Organen der Union, sowie gegenüber anderen internationalen Organisationen und Drittstaaten zu vertreten.
Der Ratspräsident wird bei diesen Tätigkeiten vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union unterstützt.